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Image by Lotta Tamminen

Teichordnung

Liebe Angelfreunde! Herzlich Willkommen auf dem Forellenhof Nassenheide. Bitte macht euch vor Angelbeginn mit unserer Teichordnung vertraut. 

 

Die Landschaft, Natur und andere Lebewesen sind vor Beeinträchtigung zu schützen.        Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist jederzeit Folge zu Leisten. Bei Missachtung behalten wir uns den Verweis von unserem Angelgelände vor! Mit Bezahlung des Startgeldes/ Halbtags- oder Tageskarte wird die folgende Teichordnung uneingeschränkt anerkannt.   Betreten /Befahren auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder.

Das Angelticket ist vor Betreten des Fangbereichs zu erwerben. Das Ticket ist personenbezogen und nicht übertragbar. Betritt der Angler die Anlage mit einer zu ihm gehörenden Begleitperson (max. 1Person, exkl. Kinder), so darf er nur noch mit einer Rute angeln.

Wenn wir Begleitpersonen sehen, die ohne Angelticket die Angel auswerfen/ einholen, haben diese mit einer Strafzahlung in Höhe von min. 10€ zu rechnen!

Jeder Angelticket Besitzer erhält von uns vor Angelbeginn ein Gefäß für seinen Fischfang. Ausschließlich in diesem Gefäß darf der Fang, während des Aufenthalts bei uns, aufbewahrt werden. Es sind keine weiteren Gefäße z.B. Eimer, Tüten, größere Rucksäcke auf dem Angelgelände erlaubt. Wir behalten uns das Recht vor, bei Verdacht, das Gepäck auf Fisch zu kontrollieren. Mit dem Betreten der Teichanlage akzeptiert ihr dies!

Jeder Angler hat folgende Hilfsgeräte bei sich zu führen oder ggf. vor Ort gegen Gebühr zu leihen: Unterfangkescher, Hakenlöser, Fischtöter.

Geangelt werden darf mit folgenden Ködern: Naturköder, Teigmischungen, Kunstfliegen, Spinnern oder Silikon-Ködern mit einem Haken und einer Pose.

Blinkern, Spinnern und Fliegenfischen ist gestattet, solange auf Mitangler geachtet wird.  Weitere Ruten am Platz müssen dabei aus dem Wasser genommen werden. 

An all unseren Angelteichen gilt, jeder gehakte Fisch muss mitgenommen werden, ein Zurücksetzen ist verboten. Solltet ihr dennoch einen Fisch zurücksetzen, sind wir berechtigt Ersatzforderungen geltend zu machen, da die Salmoniden (Forellen und Saiblinge) am meisten Verenden, wenn sie abreißen. Der am Haken befindliche Fisch muss mit einem Unterfangkescher aus dem Wasser gehoben werden und ist durch Abschlagen zu betäuben. Erst danach ist der Haken zu entfernen. Das Abstechen von Fischen ist verboten, zur Tötung ist ein Herzstich erlaubt. Köderfische (auch tote) dürfen nicht mitgebracht und/ oder benutzt werden. (Seuchengefahr)

Das Anfüttern ist verboten.

Jeder Angler hat seinen Angelplatz sauber und aufgeräumt zu verlassen (Sehne, Haken, Flaschen, Zigarettenkippen oder ähnliches gehören nicht in die Natur!) Bitte nehmt euren Abfall mit und meldet es der Aufsicht, wenn ihr einen verschmutzten Angelplatz seht.

Es ist nicht gestattet eigens mitgebrachte alkoholische Getränke auf das Angelgelände mitzunehmen. Fische sind nur am ausgewiesenen Schlachtplatz auszunehmen. Die Entsorgung der Fischabfälle kann für eine geringe Gebühr über einen speziellen Entsorgungsbehälter erfolgen. Für den Erfolg beim Angeln kann keine Garantie übernommen werden. Hunde sind an der Leine zu führen! Wer sich von seinem Angelplatz entfernt und somit die Aufsicht seiner Angeln nicht mehr gewährleistet, muss seine Ruten aus dem Wasser nehmen. Das Tierschutzgesetz ist unbedingt zu befolgen. Offenes Feuer ist verboten. Das Grillen ist nur nach vorheriger Absprache mit den Teichbesitzern gestattet. Essensreste, Lebensmittel und größerer Abfall sind stets wieder mit nach Hause zu nehmen.Betrunkene Personen sowie Gäste, die sich nicht ordnungsgemäß und waidgerecht verhalten, kann ein sofortiger Platzverweis mit anschließendem Hausverbot ausgesprochen werden. Die Angelkarte verliert entschädigungslos ihre Gültigkeit. Jeder Angler muss ohne Anspruch auf Entschädigung die Anlage verlassen, falls bei ihm ein Regelverstoß festgestellt wird und / oder er durch sein Verhalten das friedliche Miteinander erheblich stört.Fotos und Filmaufnahmen, die wir von unseren Besuchern machen, dienen ausschließlich zu Werbezwecken des Forellenhofs Nassenheide und zur Überwachung des Geländes. Sie sind urheberrechtlich geschützt. Jeder Angler, der der Veröffentlichung seiner Film-/Fotoaufnahmen gegenüber dem Forellenhof Nassenheide oder einem seiner Mitarbeiter nicht ausdrücklich widerspricht, ist mit deren Veröffentlichung durch den Forellenhof Nassenheide einverstanden​.

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Petri heil Anglerfreunde!

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Euer Forellenhof Nassenheide

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